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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der
AnästhesieZentrum.ch AG, Schaffhauserstrasse 124, 8057 Zürich, Schweiz (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Patienten (nachfolgend „Patient“). Sie gelten für alle ambulanten anästhesiologischen Dienstleistungen, die der Anbieter in Zahnarzt- und Arztpraxen in der gesamten Schweiz erbringt. Mit Inanspruchnahme einer Leistung des Anbieters (etwa durch Terminvereinbarung oder Buchung über eine zuweisende Praxis) erklärt sich der Patient mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Patienten finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB für Personenbezeichnungen die männliche Form (z.B. „Patient“) verwendet; sie gilt jedoch stets für Personen aller Geschlechter.
2. Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt mobile anästhesiologische Leistungen und führt insbesondere Allgemeinanästhesien (Vollnarkosen) direkt vor Ort in externen Arzt- oder Zahnarztpraxen durch. Er stellt hierfür das erforderliche Fachpersonal (insbesondere Fachärzte für Anästhesiologie und Experten in Anästhesiepflege), sowie die notwendige medizintechnische Ausrüstung und Medikamente bereit. Die Leistung des Anbieters umfasst die präoperative anästhesiologische Beratung und Aufklärung, die Durchführung der Anästhesie während des Eingriffs und die unmittelbare Überwachung des Patienten nach der Narkose bis zur sicheren Entlassung nach Hause oder in eine andere Einrichtung (Heim etc).
Nicht Bestandteil der Leistung des Anbieters ist der eigentliche zahnärztliche oder ärztliche Eingriff selbst; für diesen trägt die jeweilige behandelnde Praxis die Verantwortung.
3. Vertragsabschluss
Die Präsentation oder Vermittlung der anästhesiologischen Dienstleistung (z.B. die Anmeldung des Patienten beim Anbieter durch den behandelnden Arzt/Zahnarzt) stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein rechtsgültiger Behandlungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Patient der Durchführung der vom Anbieter vorgeschlagenen Anästhesieleistung ausdrücklich zustimmt. Dies erfolgt in der Regel durch Terminbestätigung für den Eingriff und Unterzeichnung des Anästhesie- Einverständnisformulars (Aufklärungsbogen). Mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Beginn der Anästhesie, willigt der Patient in die vereinbarte Anästhesieform ein und bestätigt, die damit verbundenen Risiken und Verhaltenshinweise verstanden zu haben. Bei nicht volljährigen oder nicht urteilsfähigen Patienten ist die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich, der durch seine Zustimmung den Vertrag im Namen des Patienten abschliesst.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Leistungen des Anbieters erfolgt je nach Konstellation entweder auf Basis des schweizweit gültigen TARDOC-Tarifs oder auf Basis eines vereinbarten Privattarifs für Selbstzahler.
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Abrechnung gemäss TARDOC-Einzelleistungs-Tarif: Sofern die anästhesiologische Leistung über eine Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung des Patienten abgerechnet werden kann, erfolgt die Verrechnung nach dem offiziellen TARDOC-Tarif. In diesem Fall richtet sich die Kostenübernahme nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (z.B. Krankenversicherungsgesetz KVG, Unfallver-sicherungsgesetz UVG) sowie dem individuellen Versicherungsvertrag des Patienten. Der Patient trägt etwaige Selbstbehalte, Franchisebeträge oder nicht von der Versicherung gedeckte Kostenanteile selbst. Übernimmt eine Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht, ist der Patient verpflichtet, den nicht gedeckten Betrag selbst zu bezahlen. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür eine Rechnung direkt an den Patienten zu stellen.
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Abrechnung gemäss TARDOC-Pauschalen: Unterliegt ihr geplanter Eingriff einer TARDOC-Pauschale gemäss Definition der LKAAT resp. OAAT (Organisation ambulante Arzttarife) erfolgt i.d.R. keine separate Rechnungsstellung durch den Anbieter.
Prämedikationsgespräche (Aufklärungsgespräch mit dem Narkosearzt) können nach wie vor zu Lasten der Krankenkasse gemäss TARDOC-Vorgaben abgerechnet werden.
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Abrechnung bei Selbstzahlern: Wird die Leistung nicht von einer Versicherung übernommen und der Patient tritt als Selbstzahler auf, gelten die im Voraus vereinbarten Tarife des Anbieters. Vor dem Eingriff erhält der Patient eine Kostenschätzung auf Basis der Operationsanmeldung. Der Patient hat eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % der kalkulierten Gesamtkosten bis spätestens vor Durchführung der Narkose zu leisten. Die verbleibenden Restkosten (20 % sowie etwaige Mehrkosten) werden dem Patienten nach der erfolgten Leistung in Rechnung gestellt. Zu viel gezahlte Beträge werden vom Anbieter zurückerstattet; Mehrkosten (falls die tatsächlichen Kosten die Schätzung übersteigen) sind vom Patienten nach Rechnungsstellung innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das vom Anbieter mitgeteilte Konto oder mittels anderer vom Anbieter akzeptierter Zahlungsmittel. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung der Anästhesieleistung zu verweigern oder den Termin abzusagen. Bei Zahlungsverzug des Patienten können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren berechnet werden. Der Anbieter behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte einzuleiten.
5. Pflichten des Patienten
Der Patient trägt durch sein Verhalten wesentlich zu einem sicheren Ablauf der Anästhesie bei. Insbesondere übernimmt er folgende Mitwirkungspflichten:
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Vollständige Gesundheitsangaben: Der Patient verpflichtet sich, alle für die Anästhesie relevanten Informationen über seine Gesundheit wahrheitsgemäss und vollständig mitzuteilen (insbesondere beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens). Die Anästhesieplanung und
-durchführung erfolgen auf Grundlage der Angaben des Patienten. Für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausschliesslich der Patient verantwortlich. Die OP-Anmeldung und die Indikationsstellung erfolgt durch den Operateur.
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Befolgen medizinischer Anweisungen: Der Patient hat die Anweisungen des Anästhesieteams und des behandelnden Arztes/Zahnarztes vor, während und nach dem Eingriff sorgfältig zu befolgen. Dies betrifft insbesondere die präoperativen Vorbereitungen (z.B. Einhalten von Nüchternzeiten, Einschränkung bei Nahrung, Getränken und Medikamenten vor der Narkose) sowie die Verhaltensregeln nach der Narkose (z.B. die Erholungszeit unter Aufsicht, organisierte Begleitperson für den Heimweg, temporärer Verzicht auf das Führen von Fahrzeugen oder Bedienen von Maschinen gemäss ärztlicher Anordnung, sowie das Unterzeichen von rechtsverbindlichen Verträgen). Werden dem Patienten spezielle Hinweise oder Auflagen mitgegeben, sind diese zwingend einzuhalten.
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Mitteilung von Änderungen und Terminanpassungen: Der Patient informiert den Anbieter umgehend über Änderungen seines Gesundheitszustandes oder anderer relevanter Umstände, die nach dem Prämedikationsgespräch eintreten und für die Anästhesie bedeutungsvoll sein könnten (z.B. akute Erkrankungen, Fieber, Erkältung, neu verordnete Medikamente). Ebenso wird der Patient oder die zuweisende Praxis den Anbieter frühzeitig benachrichtigen, falls der geplante Eingriff verschoben oder abgesagt wird, damit unnötige Vorbereitungen und Kosten vermieden werden können.
6. Risiken und Haftung
Dem Patienten ist bekannt, dass mit jeder Allgemeinanästhesie gewisse gesundheitliche Risiken verbunden sind. Der Anbieter verpflichtet sich, die Anästhesie nach aktuellem medizinischen Wissensstand und mit höchster Sorgfalt durchzuführen. Dennoch können selbst bei grösster Sorgfalt bestimmte allgemeine Narkoserisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden (z.B. vorübergehende Übelkeit, Kreislauf- oder Atemreaktionen, allergische Reaktionen oder in sehr seltenen Fällen ernstere Komplikationen). Diese Risiken entsprechen den üblichen Risiken einer Allgemeinanästhesie und werden dem Patienten im Vorfeld im Rahmen des Aufklärungsgesprächs erläutert.
Der Patient bestätigt mit seiner Einwilligung, über die wesentlichen Narkoserisiken aufgeklärt worden zu sein und diese verstanden zu haben.
Der Anbieter haftet für Schäden des Patienten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Anästhesieleistung entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche des Patienten bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Anbieters sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, für welche der Anbieter im gesetzlichen Umfang haftet. Keine Haftung besteht, wenn ein Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Patient seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss nachgekommen ist (z.B. unvollständige/fehlerhafte Angaben, Nichtbefolgung von Nüchternheitsgeboten oder ärztlichen Anweisungen). Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung des Anbieters für Schäden, die aus dem Verantwortungsbereich der behandelnden Arzt- oder Zahnarztpraxis stammen (insbesondere Komplikationen oder Fehlbehandlungen beim operativen/zahnärztlichen Eingriff selbst), sowie für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Patienten im Rahmen des Eingriffs.
7. Schweigepflicht und Datenschutz
Der Anbieter und sämtliche beteiligten Mitarbeiter unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und behandeln alle Patientendaten streng vertraulich.
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten werden keine Informationen über dessen Gesundheitszustand an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Anbieter ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet oder berechtigt (z.B. behördliche Meldepflicht bei gewissen Krankheiten oder Ereignissen).
Personenbezogene Daten des Patienten werden vom Anbieter nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung der Anästhesieleistung und die Abrechnung erforderlich ist. Der Anbieter hält dabei die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz ein (insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG). Eine Weitergabe von Patientendaten erfolgt allenfalls an in die Behandlung oder Abrechnung einbezogene Dritte, wie z.B. die behandelnde Praxis, mitbehandelnde Ärzte,Labore, Spitäler, Versicherungen oder Abrechnungsstellen, jedoch
ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und unter Wahrung der Vertraulichkeit. Alle an der Behandlung Beteiligten sind ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Patient ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden, gelten ergänzend die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere diejenigen über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, sofern nicht durch zwingendes Recht etwas anderes vorgeschrieben ist, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter hat seinen Sitz in Opfikon, Kanton Zürich, Schweiz, weshalb Gerichtsstand grundsätzlich Opfikon (ZH) ist.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt rückwirkend diejenige rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern. Über wesentliche Änderungen, die zu Ungunsten des Patienten abweichen, wird der Patient in geeigneter Weise informiert (z.B. durch Mitteilung in Schriftform oder Hinweis auf der Website des Anbieters). Massgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der AGB, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters veröffentlicht ist oder dem Patienten vorliegt.
Diese AGB treten am 01.01.2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Der Anbieter wird eine Archivierung vorheriger Fassungen vornehmen.
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